Übertragung von Apothekerprivilegien
PCA 72a, 1889
übersetzt von Maja Ploch
© MH 2021
Die Tatsache, dass es bei den Regelungen für den Betrieb von Apotheken in diesem Land viele Dinge gibt, die öffentlich diskutiert werden müssen, ist gewiss auch außerhalb des kleinen Kreises mit Privilegien ausgestatteter Apotheker allgemein anerkannt. Eine solche Regelung ist das oben Genannte. Es gibt nämlich nicht wenige Beispiele dafür, dass Privilegien von ihren Besitzern in dieser oder jener Form auf andere übertragen werden, die so im Namen von Provisoren, Verwaltern oder dergleichen die Apotheke selbst betreiben, während der eigentliche Inhaber des Privilegiums nominell Apotheker bleibt und öffentlich die Verantwortung trägt, obwohl er in Wirklichkeit außen vor ist. Sonst sind wohl keine Beispiele dafür bekannt, dass ein Mann, der ein Sonderrecht erhalten hat, dieses nutzen kann, um damit Geschäfte zu machen; doch möglicherweise werden solche Transaktionen so ausgeführt, dass sie von den Behörden nicht verboten werden können. Andernfalls würde es wohl nicht vorkommen, dass eines der ehemaligen Mitglieder des königlichen Gesundheitskollegiums eine solche Position als Pseudo-Apotheker in Kopenhagen einnehmen kann, ebenso wie es für Außenstehende seltsam erscheint, über einen kürzlich verstorbenen Apotheker in Jütland zu lesen, der zwei persönliche Privilegien hatte, eine davon für eine Hilfsapotheke, und beide verpachtete.
Umso dringlicher ist die Forderung, dass die Behörden ihre Aufmerksamkeit darauf richten, Ordnung in diese Angelegenheit zu bringen. Sonderrechte für Apotheker werden wohl kaum für die allgemeine Öffentlichkeit ausgestellt. Wenn eine Apotheke einen so gefräßigen Gewinn erzielt, wie das laut Steuerliste bei den meisten der Fall ist – in etwa so viel wie ein paar Ministergagen –, sodass mehrere Familien gut davon leben können, dürfte man annehmen, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, weitere Apotheken in der jeweiligen Nachbarschaft zu errichten. Hinzu kommt, dass der Verpächter der Apotheke, auch wenn er noch so ehrenvoll ist, dazu gezwungen wäre, die ökonomischen Aspekte des Apothekenbetriebs stark in den Vordergrund zu rücken, womit der Öffentlichkeit ebenfalls nicht gedient wäre.
Es gibt schließlich Sachverhalte, von denen die Gesellschaft im Ganzen fordern kann, dass sie näher beleuchtet und überdacht werden – zumal die öffentliche Kontrolle über die Apotheken von allen Seiten als völlig unzureichend erachtet wird.
Ein Menschenfreund.
Der Artikel – unterzeichnet mit „Ein Menschenfreund“ – stand am 03.01.1889 in der dänischen Tageszeitung Politiken, S. 2.
Am selben Tag druckte die Zeitung den unsignierten Artikel „Opløb“ (dt. „Menschenauflauf„). Aus dem Honorarprotokoll von Politiken geht hervor, dass er von Pontoppidan stammt. Das Protokoll enthält zwar keine Informationen zu diesem Artikel, da Pontoppidan die Signatur „Ein Menschenfreund“ jedoch gut drei Wochen später ein weiteres Mal für den Artikel „En Hund“ (dt. „Ein Hund„) verwendete, besteht kaum Zweifel daran, dass er der Autor des vorliegenden Artikels ist. Weshalb er über genau dieses Thema schrieb, ist unbekannt. Möglicherweise sprach ihn einer seiner Brüder, Erik oder Knud, die beide Ärzte waren, auf das Problem an. Es kam vor, dass Pontoppidan Freunden und Familie in seinen Zeitungsartikeln Gefallen tat – siehe zum Beispiel der Artikel „Mellem Lærde“ (dt. „Unter Gelehrten„) vom 22.03.1891 und der Artikel über Max Klinger vom 24.03.1897.